Die Wahlanfechtung ist berechtigt

Entgegen Medienberichten sind wir nicht überrascht, dass unsere Wahlanfechtung für berechtigt erklärt wurde.
Wir wurden in unserem Ansinnen bestätigt und schätzen den Rechtsstaat.
Jedoch dürfen Ursache und Wirkung nicht vertauscht werden. Die Anfechtung ist nur die Wirkung einer manipulativen Vorgehensweise bei der Durchführung der Wahl. Das war die Ursache.
Wir stehen zu dieser Anfechtung, sehen uns aber nicht als Verursacher der Neuwahl.
Normalerweise gilt dabei auch, dass die Verursacher für den Schaden aufkommen müssten. In einem Rechtsstaat trägt das die Allgemeinheit, dass ist der Preis der Demokratie.

Auszug aus dem Bescheid der Landswahlbehörde ABT07-112442/2020-88

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