Die Wahlanfechtung ist berechtigt

Entgegen Medienberichten sind wir nicht überrascht, dass unsere Wahlanfechtung für berechtigt erklärt wurde.
Wir wurden in unserem Ansinnen bestätigt und schätzen den Rechtsstaat.
Jedoch dürfen Ursache und Wirkung nicht vertauscht werden. Die Anfechtung ist nur die Wirkung einer manipulativen Vorgehensweise bei der Durchführung der Wahl. Das war die Ursache.
Wir stehen zu dieser Anfechtung, sehen uns aber nicht als Verursacher der Neuwahl.
Normalerweise gilt dabei auch, dass die Verursacher für den Schaden aufkommen müssten. In einem Rechtsstaat trägt das die Allgemeinheit, dass ist der Preis der Demokratie.

Auszug aus dem Bescheid der Landswahlbehörde ABT07-112442/2020-88

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Sitzung des Gemeinderates

Bereits die 32. Sitzung des amtierenden Gemeinderates findet am Mo 31.8.2020 um 19 Uhr statt.

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Wahlanfechtungen

Bei den GR-Wahlen 2020 kam es in mehreren Gemeinden zu Dingen, die eine Wahlanfechtung nach sich zogen. Morgen endet die Frist für eine etwaiige Anfechtung.
So wie bei uns in der Gemeinde kommt es auch in der Gemeinde Kirchbach-Zerlach zu einer Anfechtung der Wahl wegen gefalteter Stimmzettel.
https://www.facebook.com/gmbkirchbachzerlach/

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Nächste Gemeinderatssitzung

Am Dienstag 7. Juli findet ab 19 Uhr im Mehrzwecksaal die 31. GR-Sitzung statt. Sie ist mit Abstand öffentlich.

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Anfechtung der GR-Wahl 2020

Wir möchten sie darüber informieren, dass wir aufgrund gefalteter Stimmzettel, das Ergebnis der am vergangenen Sonntag stattgefundenen GR-Wahl anfechten. Wir danken für ihr Verständnis!

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Zum Abschluß des Wahlkampfs

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Geförderter Komposter

Wir weisen auf eine besondere Förderung  des AWV Weiz mit Sitz in Göttelsberg hin. Gefördert wird die Hälfte der Anschaffungskosten bis zum 31.12.2020.

Bild: Peter Krones

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Für weitere fünf Jahre

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Gemeinderatsitzung in Coronazeiten

Am 18. Mai 2020 gibt es die erste Sitzung des Gemeinderates im großen Saal.

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Neuer Wahltermin So 28. Juni 2020

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